Allgemeine Geschäftsbedingungen
H.G. Albers GbR
Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Baumaschinen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Geschäftsbereich der Vermietung- also für die Überlassung von Baumaschinen u.ä. nur für einen bestimmten Zeitraum - durch die Fa. H.G. Albers GbR für die Geschäftsbereiche des Verkaufs und der Dienstleistungen gelten besondere Geschäftsbedingungen, welche hier nur ergänzend Anwendung finden.
2. Mietpreis / Sicherheit
2.1. Der Mietzins ergibt sich aus dem Mietvertrag, bzw. aus der Auftragsbestätigung, Preisliste.
2.2. Der Grundmietzins versteht sich für eine Grundnutzungszeit von 8 std. täglich ( 40 Std. wöchentlich; 240 std monatlich). Der Mietzins erhöht sich, soweit die Grundnutzungszeit überschritten wird, um 20,00€ je angefangener Stunde.
2.3. Der Mietzins versteht sich ausschließlich als Gegenleistung für die Nutzungsmöglichkeit des Mietgegenstandes. Sowie ein Auf-und Abladen, ein Transport, eine Montage, ein Umbau, eine Befestigung, eine Versorgung mit Betriebsstoffen, eine Reinigung, oder eine Müllentsorgung seitens . H.G. Albers GbR erforderlich oder vertraglich vereinbart wird, werden diese Leistungen nach branchenüblichen Sätzen durch den Kunden vergütet.
2.4. Der jeweilige Mietzins versteht sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.5. Der Mietzins wird - soweit die Mietzeit eine Woche übersteigt - wöchentlich rückwirkend fällig. Ansonsten wird der Mietzins bei Rückgabe der Mietsache fällig. Etwaige Kosten für Umbauten, Montage, Transporte, etc. kann die H.G. Albers GbR vor der Übergabe der Mietsache verlangen.
2.6. Die . H.G. Albers GbR ist außerdem berechtigt, vor der Übergabe des Mietgegenstandes eine Kaution i.H.v. einem Gesamtmietzins für einen Monat zzgl. der Selbstbeteiligung- siehe Ziff. 9 - zur Sicherung aller der . H.G. Albers GbRaus dem Mietverhältnis zustehenden Forderungen zu verlangen. Bei der Berechnung der Kaution findet neben dem eigentlichen Mietzins die Versicherungsprämie Berücksichtigung. Zusätzlich kann die H.G. Albers GbR vor der Übergabe der Mietsache die Übermittlung einer schriftlichen Kontoeinzugsermächtigung verlangen.
2.7. Kosten für Umbau und Montage der Mietsache, sowie die Vergütung für weitere Leistungen i. S.d. Ziff. 2.3 kann die H.G. Albers GbR ebenfalls im Voraus - vor Übergabe und Umbau - verlangen.
2.8. Soweit der Kunde den Mietgegenstand zur Erwirtschaftung von Ansprüchen (Werklohnvergütung u. ä.) einsetzt, tritt der Kunde seinen Anspruch gegen seinen Auftraggeber schon bei Anmietung in Höhe des vereinbarten Mietzinses an die H.G. Albers GbR ab. Auf Verlangen der . H.G. Albers GbR hat der Kunde die jeweiligen Schuldner bekannt zu geben und alle Informationen zum Einzug der Forderungen zu erteilen. Außerdem hat der Kunde auf Verlangen der H.G. Albers GbR den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
3. Beginn der Mietzeit/ Übernahme des Gerätes
3.1. Die Mietzeit beginnt mit dem Datum, welches im Mietvertrag als Anfangsdatum angegeben ist. Soweit kein explizites Datum angegeben ist, beginnt die Mietzeit mit Vertragsabschluss.
3.2. Soweit der Kunde die Mietsache nicht zum Beginn der Mietzeit abholt, kommt er ohne weiteres wörtliches oder tatsächliches Angebot seitens der H.G. Albers GbR in Annahmeverzug.
3.3. Soweit im Mietvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird das Gerät auf dem Betriebshof der H.G. Albers GbR bereitgestellt. Der Transport und die Verladung sind vom Kunden vorzunehmen.
3.4 Die Übergabe erfolgt ferner mit der vollständigen Versorgung der Betriebsstoffe und Schmiermitteltanks.
3.5. Bei der Übergabe wird durch beide Vertragsparteien ein Übergabeprotokoll erstellt, in welchem der Zustand des Mietgegenstandes dokumentiert wird. Der Kunde hat den Mietgegenstand bei Übergabe sofort auf etwaige Mängel zu untersuchen und ggf. sofort zu rügen. Probelauf und Einweisung erfolgen bei Übergabe.
3.6. Soweit und solange der Kunde den Forderungen der H.G. Albers GbR aus Ziff. 2.6 und 2.7 nicht nachkommt, kommt die H.G. Albers GbR nicht in Schuldnerverzug.
4. Abwicklung während der Mietzeit
4.1. Zeigt sich bei der Inbetriebnahme des Gerätes oder während der Dauer des Betriebes ein Mangel, so ist die H.G. Albers GbR hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.
4.2. Der Kunde hat während der Mietzeit für eine ausreichende Wartung und Pflege auf seine Kosten Sorge zu tragen. Er hat insbesondere für eine ausreichende Versorgung mit Betriebs- und Schmierstoffen zu sorgen.
4.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der H.G. Albers GbR Veränderungen des Mietgegenstandes, insbesondere An- und Einbauten vorzunehmen sowie Kennzeichnungen, die von der H.G. Albers GbR angebracht wurden, zu entfernen.
4.4. Der Kunde darf einem Dritten keine Rechte an dem Gerät einräumen (z.B. Miete, Leihe) noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten.
4.5. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dgl. Rechte an dem Gerät geltend machen, so ist der Kunde verpflichtet, der H.G. Albers GbR unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten und den Dritten schriftlich über das Bestehen des Mietverhältnisses zu benachrichtigen.
4.6. Etwaige Mängel hat der Kunde der H.G. Albers GbR unverzüglich anzuzeigen. Auch im Rahmen der Mängelgewährleistung besteht seitens der H.G. Albers GbR keine Schadensersatzpflicht. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit ein Mangel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der H.G. Albers GbR beruht, oder der Mietsache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.
5. Beendigung der Mietzeit
5.1 Soweit die Miete auf bestimmte Dauer abgeschlossen wird, endet der Mietvertrag frühestens mit dem Ablauf dieses Datums. Soweit eine vollständige Rückgabe zu diesem Datum nicht erfolgt, verlängert sich die Mietzeit entsprechend bis zur vollständigen Rückgabe.
5.2. In jedem Falle sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Mietvertrag vor dessen vertraglichen Ende fristlos aus wichtigem Grunde zu kündigen. Auf Seite der . H.G. Albers GbR liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn ein Dritter Rechte an dem Gerät geltend macht, der Kunde in Konkurs fällt, oder der Kunde den Mietgegenstand vertragswidrig nutzt, oder seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Behandlung und Pflege des Mietgegenstandes gem. Ziff. 4 trotz Mahnung nicht nachkommt, oder wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten insbesondere hinsichtlich Mietzins und Kaution nicht rechtzeitig nachkommt, oder in Annahmeverzug gerät. Auf Seiten des Kunden liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Mietgegenstand trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht bereit gestellt wird.
5.3. Soweit die Miete auf unbestimmte Dauer abgeschlossen wurde, kann der Mietvertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende einer Woche gekündigt werden. Soweit der Mietzins nach Monaten berechnet wird, gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat zu Monatsende.
5.4. Zum Ende der regulären Mietzeit hat der Kunde der H.G. Albers GbR das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebsetzung erforderlichen Teilen zurückzubringen. Der Kunde hat das Gerät der H.G. Albers GbR in dem Zustand zurückzuliefern, der dem Anlieferungszustand des Gerätes unter Berücksichtigung der durch den vertragsmäßigen Mietgebrauch entstandenen Wertminderung entspricht. Ein Zurückbehaltungsrecht an dem überlassenen Gerät steht dem Kunden nicht zu.
5.5. Wird das Gerät in einem Zustand zurückgeliefert, der der Regelung der Ziff. 5.4 nicht entspricht, wird dieser Zustand auf Kosten des Kunden ohne vorherige Fristsetzung hergestellt. Dies gilt insbesondere bei Beschädigungen der Mietsache und bei nicht aufgefüllten Brennstoff- und Schmiermittelvorräten, sowie etwaig notwendigen Reinigungs- bzw. Entkontaminierungsarbeiten.
5.6. Soweit nicht ausdrücklich im Mietvertrag etwas anderes vereinbart ist, hat die Rückgabe auf dem Betriebshof der Fa. H.G. Albers GbR zu erfolgen. Sollte die vollständige Rückgabe auf dem Betriebshof der H.G. Albers GbR nicht zum Ende der Mietzeit erfolgen, ist die H.G. Albers GbR berechtigt, das Gerät auf Kosten des Kunden abzuholen. Hinsichtlich der Kosten gilt Ziff.2.3.
6. Stillliegeklausel
6.1 Ruhen die Arbeiten am Einsatzort, für den das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Kunde noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frost, Schneefall, Hochwasser, Streik, innere Unruhe, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen), so gilt diese Zeit als Stillliegezeit.
6.2 Die auf bestimmte Zeit vereinbarte Mietdauer wird um die Stillliegezeit verlängert.
6.3 Der Kunde hat für die Stillliegezeit bis zu 10 aufeinanderfolgenden Kalendertagen den vollen Mietbetrag und vom 11. Stillliegetag ab 75 v. H. der vereinbarten monatlichen Miete zu zahlen.
6.4 Der Kunde hat sowohl von der Einstellung der Arbeit als auch von ihrer Wiederaufnahme der Fa. H.G. Albers GbRunverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen und auf Verlangen die Stillliegezeit nachzuweisen.
6.5 Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Kunde durch eigenes Verschulden oder durch Verschulden des Bauherrn an der Ausübung des Gebrauchsrechts verhindert wird.
7. Besichtigungsrecht und Untersuchung des Gerätes
7.1 Bei Abholung zu Mietbeginn und bei der Rückgabe des Mietgegenstandes zur Beendigung des Mietverhältnisses soll von beiden Parteien eine gemeinsame beschließende Untersuchung des Gerätes durchgeführt werden. Deren Ergebnis soll jeweils in einem zu unterzeichnenden Protokoll festgehalten werden.
7.2 Darüber hinaus ist der Kunde berechtigt, das gemietete Gerät vor der Abholung und der Rückgabe selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Die Kosten einer solchen Untersuchung trägt der Kunde.
7.3 Die H.G. Albers GbR ist jederzeit berechtigt, das Gerät zu besichtigen oder durch einen Beauftragten besichtigen zu lassen.
7.4 Die H.G. Albers GbR ist berechtigt, das vermietete Gerät jederzeit nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden über den Zeitpunkt der Untersuchung selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, der H.G. Albers GbR die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trägt die H.G. Albers GbR
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Die . H.G. Albers GbR haftet- soweit die Haftung ihrem Grunde nach ein Verschulden voraussetzt- nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht eine wesentliche vertragliche Verpflichtung betroffen ist.
9. Versicherung
9.1 Der Mietgegenstand wird über die H.G. Albers GbR gegen die üblichen Gefahren zu ihren Gunsten versichert. Versichert werden folgende Gefahren: Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel Überschwemmung, Glasschäden, Mutwillige Beschädigung Dritter, Unfall, Montage-,Demontage-, Verladeschäden, Transportschäden ( außer Seetransporte),Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Konstruktions-,Material-,Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überstrom, Überspannung, Versagen von Mess-, Regel-, Sicherheitseinrichtungen. 9.2 Die Versicherung über die H.G. Albers GbR ist zusätzlich zum Mietpreis mit einer pauschalen Versicherungsprämie in Höhe 10,00 € zu vergüten. Außerdem wird der Kunde darauf hingewiesen, dass eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall von 1000,00 € gegenüber dem Versicherer vereinbart ist. Diese Selbstbeteiligung ist im Schadenfall in jedem Falle vom Kunden zu übernehmen.
10. Schlussbestimmung
10.1 Gerichtsstand für alle Vereinbarungen und Streitigkeiten ist Essen als Sitz der H.G. Albers GbR.
10.2 Änderungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform, ebenso, wie die Abänderung dieser Schriftformklausel. Ein per Telefax übersandtes, unterzeichnetes Dokument erfüllt dieses vertragliche Schriftformerfordernis.
10.3 Sollte diese Bestimmung ganz oder teilweise sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Regelung soll eine Regelung treten, die dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt, ansonsten die gesetzliche Regelung.